Diese Trainingsordnung ist gültig für alle Trainingseinheiten, die im Iron Fist Gym Vienna (1120 Wien) angeboten werden.
Die Trainingsordnung ist ausnahmslos vor dem ersten Training unterschrieben abzugeben. Die Trainingseinheiten sind – wenn nicht anders angegeben – für Personen ab dem 18. Lebensjahr zugänglich. Bei Kinder- und Jugendkursen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor dem ersten Training Voraussetzung.
KÜNDIGUNG
- Kündigen kann man immer nur zum Letzten eines Monats unter Einhaltung einer 30tägigen Kündigungsfrist und nach Ablauf des vereinbarten Kündigungsverzichtes.
- Achtung: Verträge laufen nicht automatisch aus, sondern gehen, sofern das Mitglied nicht fristgerecht vor Ablauf der Vertragsdauer kündigt, in eine weiterhin auf dieselbe Vertragsdauer gebundene Vertragsform über, d.h. Kündigungsfrist unter Einhaltung der 30 Tage zum Ende des Monats!
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben oder persönlich im Verein abgegeben werden. Dies kann nur mit Hilfe eines schriftlichen und unterzeichneten Briefes erfolgen. Es werden keine Kündigungen die jemand in Vertretung unterschreibt, oder per E-Mail schickt, akzeptiert.
- Das Mitglied erhält nach Bearbeitung der Kündigung von der Administration eine Kündigungsbestätigung mit Bekanntgabe des Vertragsendes.
AUSSERODENTLICHE KÜNDIGUNG
- Bei fachärztlich verhängtem Sportverbot über einen, länger als 6 Monate dauernden, Zeitraum kann eine außerordentliche Kündigung nur mit fachärztlichem Attest erfolgen. Das Attest muss innerhalb von 14 Tagen nach Verhängung des Sportverbots vorgelegt werden.
- Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich und fristgerecht, unter Einhaltung der 30tägigen Kündigungsfrist zum Monatsende erfolgen.
VERZUGSGEBÜHREN
- Falls innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Mitgliedsbeitrag nicht einbezahlt wurde, werden € 7,- Verzugsgebühren verrechnet.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
- Eine Haftung unserer Kampfsportschule, auch eine außervertragliche Haftung für eventuelle Schäden, welche sich das Mitglied beim Training bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zuzieht, ist ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet selbst für Schäden und Verletzungen sich selbst und anderen gegenüber. Wir haften außerdem nicht für den Verlust und Beschädigungen mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld. Das Mitglied versichert, dass es gesundheitlich in der Lage ist, die Trainingsangebote zu nutzen. Eltern haften für Ihre Kinder!
GENERELL: Für alle eingehenden Schriftstücke ist das Eingangsdatum im Iron Fist Gym Vienna für die Fristen maßgebend. Alle Eingaben bedürfen der Schriftform.
Vetrag ist unbefristet für ________ Monate.